- Ein Einzelgespräch dauert ca. 60 Minuten,
- Eine Paarberatung oder Familienberatung ca. 90 Minuten.
- Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, teilen Sie dies möglichst frühzeitig - mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin - mit, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Für nicht frühzeitig abgesagte Termine (weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin) entstehen der Beratungsstelle Kosten, die wir Ihnen mit der Hälfte der vereinbarten Kostenbeteiligung berechnen. Grundsätzlich können Sie sich mit allen Themen und Anliegen einbringen, seien es Beziehungs-, Familien- oder Lebensthemen. Die Problemstellungen, die Klientinnen und Klienten besprechen möchten, sind vielfältig.
Sprechen Sie am besten direkt mit uns, dann können wir genauer schauen, wie wir Sie unterstützen können.
Sie können direkt am Anschluss der Sitzung den vereinbarten Klientenbeitrag in bar (bitte passend mitbringen) oder mit der EC- Karte begleichen. Auch können Sie gerne die Möglichkeit nutzen, Ihren Klienten Beitrag mit Nennung:
- Name des Beraters/der Beraterin,
- Datum der Beratung
auf unserem Konto zu begleichen:
IBAN: DE5668 05010 1000 2006064
BIC: FRSPDE66
Empfänger: Gesamtkirchengemeinde Freiburg
Falls das Kind für die Dauer des Beratungsgespräches in einem separaten Zimmer alleine bleiben kann, besteht nur nach vorheriger Absprache mit der Beraterin/dem Berater die Möglichkeit, das Kind an die Beratungsstelle mitzubringen. Das Kind wird dabei nicht betreut.
Kinder zu Beratungsgesprächen mitzubringen ist nicht ideal.
Bei einem Baby oder sehr kleinen Kind sollte bedacht werden, dass das Beratungsgespräch für dieses Kind sehr belastend sein kann, wenn es sich im selben Raum aufhält. Es kommt also darauf an, was Sie besprechen möchten. Diese Frage können Sie am besten im Vorfeld mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater klären.
Spezifische Erziehungsberatung findet i.d.R. an psychologischen Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche statt. Diese sind häufig am Landratsamt oder an der Stadt angesiedelt.
Konflikte von Paaren aufgrund von z.B. unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen oder schwierigen Patchworksituationen sind häufig Bestandteil einer Paarberatung.
Die Beraterinnen und Berater kommen aus unterschiedlichen psychosozialen Grundberufen wie Psychologie, Medizin, Theologie, Sozialpädagogik. Sie verfügen über eine 4-jährige Ausbildung zum Dipl. Ehe-, Familien- und Lebensberater (BAG), haben einen Masterstudiengang in Ehe-, Familien- und Lebensberatung absolviert oder haben eine Ausbildung in Systemischer Paar- und Familien-Beratung oder -Therapie.
Darüber hinaus verfügen einige Kolleginnen und Kollegen über spezielle Zusatzqualifikationen wie z.B. Sexualtherapie, Traumaberatung, Mediation, Supervision, Gruppentherapie o.ä. Die Mitarbeitenden sind zu jährlichen Fortbildungen verpflichtet.
Für die Berater:innen in den psychologischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in der Erzdiözese Freiburg gilt die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (RO - Prävention)“, die im Januar 2020 in Kraft gesetzt wurde. Seit November 2021 ist auch die „Ordnung zur Ausführung der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv)“ anzuwenden.
Beide Texte sind auf folgender Website veröffentlicht: https://www.ebfr.de/erzdioezese-freiburg/erzbischoefliches-ordinariat/hauptabteilung-6-grundsatzfragen-und-strategie/praevention/. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner:innen bei Fragen zu sexualisierter Gewalt.
Suchen Sie in solchen Fällen das offene Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater. Manchmal kann das Problem ausgeräumt werden, ein ander Mal ist es vielleicht besser zu einer Kollegin/einem Kollegen überwiesen zu werden. Es steht Ihnen selbstverständlich auch frei, in eine andere Beratungsstelle zu wechseln.
Der Beratungsstelle zugehörige Parkplätze gibt es nicht.
Wir empfehlen, dass Sie für einen Termin eine mögliche Parkplatzsuche mit einplanen. Eine Parkmöglichkeit besteht in der Nutzung des ZO-Parkhauses in der Schwarzwaldstraße 78.
Wir empfehlen, dass Sie für einen Termin eine mögliche Parkplatzsuche mit einplanen. Eine Parkmöglichkeit besteht in der Nutzung des ZO-Parkhauses in der Schwarzwaldstraße 78.
Straßenbahnlinie:
Linie 1, Haltestelle: Maria-Hilf-Kirche;
an der Fußgängerampel über die Schwarzwaldstraße, zwischen Maria Hilf Kirche und Gemeindesaal hindurch zu dahinterliegendem Haus. Bitte nutzen Sie nicht den Haupteingang an der Frontseite des Hauses (Pfarrbüro), sondern folgen der Beschilderung um das Haus herum. Der Eingang der Beratungsstelle befindet sich auf der rückwärtigen Seite. Die Beratungsstelle befindet sich im ersten Stock und im Dachgeschoß; erreichbar per Treppe oder Fahrstuhl.
an der Fußgängerampel über die Schwarzwaldstraße, zwischen Maria Hilf Kirche und Gemeindesaal hindurch zu dahinterliegendem Haus. Bitte nutzen Sie nicht den Haupteingang an der Frontseite des Hauses (Pfarrbüro), sondern folgen der Beschilderung um das Haus herum. Der Eingang der Beratungsstelle befindet sich auf der rückwärtigen Seite. Die Beratungsstelle befindet sich im ersten Stock und im Dachgeschoß; erreichbar per Treppe oder Fahrstuhl.
